Weitere aktuelle Rechtsprechung in Leitsätzen (KW 14)

Hier finden Sie die Leitsätze ausgewählter aktueller Entscheidungen aus dem Unternehmensrecht.

OLG Karlsruhe 9.11.2022, 5 WF 77/22
Genehmigung einer gesellschaftsrechtlichen Beteiligung von Minderjährigen nach §§ 1643, 1697a BGB

Für die Genehmigung einer gesellschaftsrechtlichen Beteiligung von Minderjährigen nach §§ 1643, 1697a BGB ist nicht in jedem Fall die Vertragskonstruktion mit dem geringsten Risiko zu wählen. Vielmehr ist eine Abwägung der Risiken und Vorteile vorzunehmen.
(amtl.)

 

OLG Naumburg 4.7.2022, 12 U 228/21
Indizien für die Vereinbarung deutschen Rechts sowie für die Feststellung eines Rechtsscheins der Unternehmensfortführung

1. Ein Indiz für die Vereinbarung deutschen Rechts kann – trotz vorheriger unterschiedlicher Positionen der Parteien – ihre übereinstimmende Erklärung zu Protokoll der mündlichen Verhandlung sein, dass sie einer Anwendbarkeit deutschen Rechts nachrangig zum CISG nicht entgegenträten.

2. Zu Indizien für die Feststellung eines Rechtsscheines der Unternehmensfortführung i.S.d. § 25 HGB.
(alle amtl.)

 

BVerfG 6.12.2022, 2 BvL 29/14
Weitere Übergangsregelung vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren im JStG 2010 verfassungswidrig

Die Regelung des § 36 Abs. 6a KStG (i.d.F. von § 34 Abs. 13f KStG i.d.F. des JStG 2010) für den Übergang vom körperschaftsteuerrechtlichen Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren ist mit Art. 14 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar, soweit sie zu einem Verlust von im Zeitpunkt des Systemwechsels realisierbarem Körperschaftsteuerminderungspotenzial führt, ohne dass dieser Eingriff durch die gleichzeitige Verringerung von Körperschaftsteuererhöhungspotenzial vollständig kompensiert wird. Er ist zur Erreichung der gesetzgeberischen Ziele jedenfalls nicht erforderlich und wird zudem den Anforderungen des Gleichheitssatzes an die Umgestaltung von Eigentümerbefugnissen nicht gerecht.
(amtl.)

 

BFH 21.12.2022, I R 11/20
Besteuerung von Stock Options im Fall des Ansässigkeitswechsels

1. Werden einem Arbeitnehmer im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses Stock Options gewährt, fließen die daraus resultierenden geldwerten Vorteile erst zum Zeitpunkt der Ausübung der Option zu (Bestätigung der Rechtsprechung, vgl. BFH v. 24.1.2001 – I R 100/98, BFHE 195, 102 = BStBl. II 2001, 509 = AG 2001, 471 = FR 2001, 738 m. Anm. Kanzler und BFH v. 24.1.2001 – I R 119/98, BFHE 195, 110 = BStBl. II 2001, 512 = FR 2001, 743 m. Anm. Kanzler).

2. Die geldwerten Vorteile aus der Ausübung der Stock Options werden – ungeachtet der Besteuerung zum Zeitpunkt der Optionsausübung – zeitraumbezogen gewährt und sind deshalb anteilig dem Erdienenszeitraum zuzuordnen. Nach dem Veranlassungsprinzip geht es dabei grundsätzlich um den Zeitraum zwischen der Gewährung der Stock Options und deren erstmaliger Ausübbarkeit. Eine abschließende Beurteilung ist aber nur anhand der konkreten Vereinbarungen bei Gewährung der Stock Options sowie der sonstigen Umstände des Einzelfalls möglich.

3. Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten richtet sich eine etwaige abkommensrechtliche Freistellung der Einkünfte nach der Tätigkeit im Erdienenszeitraum. Soweit Art. 15 Abs. 1 Satz 1 DBA-USA 1989/2008 an eine „in einem Vertragsstaat ansässige Person“ anknüpft, ist dagegen allein die Ansässigkeit i.S.d. Art. 4 DBA-USA 1989/2008 zum Zeitpunkt des Zuflusses der Einkünfte maßgeblich.
(alle amtl.)

 



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 04.04.2023 11:16
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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