Weitere aktuelle Rechtsprechung in Leitsätzen (KW 15)

Hier finden Sie die Leitsätze ausgewählter aktueller Entscheidungen aus dem Unternehmensrecht.

LG Krefeld 26.10.2022, 7 O 183/21
Nichtigkeit des Beschlusses der Gesellschafterversammlung wegen Ladungsmängeln

1. Von einer Nichtigkeit des Beschlusses einer Gesellschafterversammlung ist nur bei Ladungsmängeln auszugehen, die die Teilnahme der Gesellschafter faktisch unmöglich machen und deshalb mit einer Nichtladung vergleichbar sind. Weniger schwerwiegende Ladungsmängel begründen allenfalls die Anfechtbarkeit.

2. Ein Verstoß gegen die Regelung im Gesellschaftsvertrag, wonach eine Ladung zu einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung durch eingeschriebenen Brief zu erfolgen hat, führt nicht zur Nichtigkeit des Beschlusses. Da die Einberufungsvorschriften nur das Recht des Gesellschafters zur Teilhabe an der Willensbildung sicherstellen sollen, ist der Formmangel geheilt, wenn die Ladung in irgendeiner Form mitgeteilt wurde bzw. zugegangen ist.
(alle nicht amtl.)

 

OLG Saarbrücken 28.4.2022, 4 U 91/21
Internationale Zuständigkeit für Klagen wegen Haftung aufgrund eines fehlerhaften Prospekts zur Zeichnung von Genussrechten an einem Windpark; Prospektverantwortlichkeit

1. Zur Prospekthaftung wegen irreführender Angaben im Verkaufsprospekt bei der Zeichnung von Genussrechten an einem in einem Übungsgebiet der Bundeswehr geplanten und nie behördlich genehmigten Offshore-Windpark. (amtl.)

2. Deutsche Gerichte sind für Klagen von Anlegern gegen in Österreich ansässige Herausgeber von Verkaufsprospekten für Windkraftanlagen zuständig.

3. Zum Kreis der Prospektverantwortlichen i.S.d. § 20 VermÄnlG, insbesondere bei einer verschachtelten Konzernstruktur des Emittenten.
(LS 2 und 3 nicht amtl.)

 

BFH 13.7.2022, I R 42/18
Auslegung eines Gewinnabführungsvertrags – Zur Frage der steuerlichen Rückwirkung eines notariellen Nachtragsvermerks nach § 44a Abs. 2 Satz 1 BeurkG

1. Gewinnabführungsverträge sind nach objektiven Gesichtspunkten einheitlich aus sich heraus auszulegen. Umstände, für die sich keine ausreichenden Anhaltspunkte im Vertrag finden, können zur Auslegung grundsätzlich nicht herangezogen werden (Bestätigung der Rechtsprechung).

2. Die Korrektur einer Unstimmigkeit in einem Gewinnabführungsvertrag durch einen notariellen Nachtragsvermerk nach § 44a Abs. 2 Satz 1 BeurkG entfaltet jedenfalls dann keine steuerliche Rückwirkung, wenn sich der tatsächlich gewollte Vertragsinhalt nicht objektiv aus den Vertragsregelungen heraus ergibt und unklar ist, wie eine mögliche Lücke in der Vertragsurkunde zu füllen ist.
(alle amtl.)

 

BFH 17.5.2022, VIII R 2/18
Belastung der Dividenden von inländischen Kapitalgesellschaften bei steuerbefreiten öffentlich-rechtlichen Versorgungswerken

Es verletzt nach der im Jahr 2010 geltenden Rechtslage nicht den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, dass Dividenden, die ein öffentlich-rechtliches Versorgungswerk von inländischen Kapitalgesellschaften in seinem gem. § 5 Abs. 1 Nr. 8 KStG steuerbefreiten BgA bezieht, für Körperschaftsteuerzwecke gem. § 5 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 32 Abs. 1 Nr. 1 KStG einem abgeltenden Kapitalertragsteuerabzug von den Bruttoeinnahmen mit einer teilweisen Abstandnahme auf drei Fünftel des Steuerabzugs unterliegen.
(amtl.)



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 11.04.2023 15:52
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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