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MiFID II: Ausnahmeregelung bei Nebentätigkeiten

Die europäische Finanzmarktrichtlinie (Markets in Financial Instruments Directive II – MiFID II) wird ab Anfang 2018 angewendet. In Kraft tritt damit auch die neue Ausnahmeregelung bei Nebentätigkeiten gemäß § 32 Abs. 1a Satz 3 Nr. 3 (Eigengeschäft), § 2 Abs. 1 Nr. 9 (Bankgeschäfte) und § 2 Abs. 6 Satz 2 Nr. 11 (Finanzdienstleistungen) KWG.

Für die Inanspruchnahme dieser Ausnahmeregelung können Unternehmen, welche die können der BaFin ein Schreiben zukommen lassen. Zu weiteren Informationen wird auf die Mitteilung der BaFin vom 16.11.2017 verwiesen.

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 17.11.2017 09:00
Quelle: BaFin

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