Die Zeitschrift
Themenvorschau
Die folgenden Beiträge sind für die nächsten Hefte der AG vorgesehen. Die Auflistung entspricht nicht zwingend der Reihenfolge des Erscheinens im Heft.
- Hellgardt, Alexander, Europarechtliche Vorgaben für die Kapitalmarktinformationshaftung de lege lata und nach Inkrafttreten der Marktmissbrauchsverordnung
Nach Auffassung der EU-Kommission besteht ein Rechtsdurchsetzungsdefizit im europäischen Kapitalmarktrecht, welches sie durch Verschärfung öffentlich-rechtlicher und strafrechtlicher Sanktionen beheben möchte. Der Beitrag stellt die Frage, welche Vorgaben das Unionsrecht für die zivilrechtliche Durchsetzung kapitalmarktrechtlicher Publizitätspflichten aufstellt. Dabei stellt sich heraus, dass die durch die BGH-Rechtsprechung ausgeformte gegenwärtige deutsche Kapitalmarkthaftung in vielerlei Hinsicht den Anforderungen nicht gerecht wird, die insbesondere der EuGH in einer Vielzahl von Urteilen entwickelt hat. Sollte demnächst die geplante Marktmissbrauchsverordnung in Kraft treten, zieht dies weitere Folgen für die Kapitalmarkthaftung in Deutschland nach sich. Es ist zu vermuten, dass die Kommission, wie bereits im Kartellrecht, zukünftig die zivilrechtliche Durchsetzung des Kapitalmarktrechts - etwa durch Sammelklagen - stärker in ihre Überlegungen einbeziehen wird.
- Hasselbach, Kai / Seibel, Markus, Ad-hoc-Ausschüsse des Aufsichtsrats - Corporate-Governance-Instrument zur Wahrnehmung von Aufsichtsratsaufgaben in Sondersituationen
Die Aufsichtsräte deutscher Unternehmen sind vielfach schon aufgrund der fehlenden Flexibilität, die sich aus der (großen) Zahl ihrer Mitglieder ergibt, nicht ohne weiteres in der Lage, sich mit komplexen, in der Bearbeitung zeitintensiven oder besonders eilbedürftigen Problemen des Unternehmens effizient zu befassen. Die ständigen Ausschüsse des Aufsichtsrats wiederum, die das Plenum insoweit entlasten könnten, sind mit ihrem routinemäßigen Arbeitsprogramm zumeist weitgehend ausgelastet und zudem auch ihrer personellen Zusammensetzung nach oft nicht dafür geeignet, sich mit Sonderthemen - wie z.B. der Bewältigung besonderer Aspekte einer wirtschaftlichen Krise des Unternehmens oder der Abwehr einer feindlichen Übernahme - intensiver zu befassen. Hierfür werden daher immer häufiger kleine, mit in der betreffenden Materie besonders fachkundigen Aufsichtsratsmitgliedern besetzte sog. Ad-hoc-Ausschüsse eingerichtet, auf welche die Arbeit des Aufsichtsrats zu dem betreffenden Sonderthema verlagert wird.einbeziehen wird.
- Cascante, Christian / Tyrolt, Jochen, 10 Jahre WpÜG - Reformbedarf im Übernahmerecht?
Das Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG), das wesentliche Gesetzeswerk für öffentliche Übernahmen in Deutschland, trat am 1.1.2002 in Kraft. Die zurückliegenden zehn Jahre sind schon an anderer Stelle umfassend gewürdigt und analysiert worden. In diesem Beitrag werden nach einem kurzen transaktionsorientierten Rückblick einige übernahmerechtliche Themen im Fokus stehen, bei denen aus Sicht der Praxis diskussionswürdig ist, ob Reformbedarf besteht.
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