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Der Rat und das Europäische Parlament haben eine vorläufige Einigung zu der Änderungsrichtlinie zur Ausweitung und Optimierung des Einsatzes digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht erzielt. Mit den Vorschriften sollen Gesellschaftsdaten leichter verfügbar sein, das Vertrauen und die Transparenz in Gesellschaften in allen Mitgliedstaaten erhöht und stärker vernetzte öffentliche Verwaltungen geschaffen werden. Zudem soll der Verwaltungsaufwand für Gesellschaften und andere Interessenträger in grenzüberschreitenden Situationen verringert werden.

Die Mehrheit der EU-Staaten hat für ein gemeinsames europäisches Lieferkettengesetz gestimmt. Die deutsche Bundesregierung hatte dagegen gestimmt, jedoch unterstützt eine ausreichende Mehrheit in der EU das Gesetz zum Schutz der Menschenrechte. Bevor das Gesetz in Kraft treten kann, muss das Europäische Parlament der Vorlage noch zustimmen. Diese Zustimmung gilt aber als sehr wahrscheinlich.

Der IASB hat den Entwurf für Änderungen an IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse und IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten veröffentlicht. Darüber berichtet das DRSC.

Die Bundesregierung hat am 13.3.2024 den vom BMJ vorgelegten Gesetzesentwurf zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (KapMuG) beschlossen. Mit der Reform des KapMuG sollen Anleger im Schadensfall künftig schneller zu ihrem Recht kommen und die Verfahren für die Gerichte leichter handhabbar werden.

Hier finden Sie die Leitsätze ausgewählter aktueller Entscheidungen aus dem Unternehmensrecht.

OLG Frankfurt a.M. v. 22.2.2024 - 16 U 168/22
Unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalles erschien es hier jedoch nicht sachgerecht, an dem Merkmal des „wirtschaftlichen Zugutekommens“ festzuhalten, um die Handlungspflichten des Unterlassungsschuldners nicht über die Maße auszudehnen und hierdurch in der Folge die Meinungs- und Pressefreiheit nicht unangemessen einzuschränken.

Aktuell in der AG
Es gibt immer mehr Plattformen, die es Investoren ermöglichen sollen, sich über ESG-Belange von Portfoliounternehmen auszutauschen und ihren Einfluss zu bündeln. Collaborative Engagements können jedoch zu einer gegenseitigen Zurechnung von Stimmrechten („acting in concert“) nach WpHG und WpÜG führen und drastische Folgen auslösen. Es ist daher unerlässlich, im Einzelnen zu analysieren, welche Form der Zusammenarbeit derzeit überhaupt denkbar ist.

BGH v. 9.1.2024 - II ZB 20/22
Ein Aufsichtsrat, der wegen eines dauerhaft boykottierenden Aufsichtsratsmitglieds beschlussunfähig ist, kann nicht entsprechend § 104 Abs. 1 Satz 1 AktG ergänzt werden. Auch im Fall eines dauerhaften obstruktiven Verhaltens des Aufsichtsratsmitglieds liegt keine Beschlussunfähigkeit des Aufsichtsrats vor, die eine entsprechende Anwendung des § 104 Abs. 1 Satz 1 AktG erfordert. Vielmehr ist jeder Form von Obstruktion mit den üblichen Rechtsbehelfen gegen unbotmäßiges Verhalten von Organmitgliedern zu begegnen.

VG Köln v. 1.3.2024 - 21 L 2013/22
Die Deutsche Telekom GmbH ist vorläufig verpflichtet, ihren Wettbewerbern Zugang zu ihren gesamten Kabelkanalanlagen, Masten und Trägersystemen zu eröffnen. Das hat das VG Köln mit Eilbeschluss vom 1.3.2024 entschieden.

Hier finden Sie die Leitsätze ausgewählter aktueller Entscheidungen aus dem Unternehmensrecht.

OLG Frankfurt a.M. v. 9.2.2024 - 21 W 129/22
Im Fall hinreichender Marktliquidität kann der Börsenkurs der zu bewertenden Gesellschaft im Einzelfall auch dann zur Bestimmung des inneren Wertes des Gesellschaftsanteils herangezogen werden, sofern ein knappes Jahr vor dem Bewertungsstichtag ein öffentliches Übernahmeangebot abgegeben worden ist und eine überschlägige Ertragswertberechnung keinen höheren inneren Wert nahelegt.

BGH v. 27.2.2024 - II ZR 71/23
Der BGH hat die Revision der Hannover 96 Management GmbH gegen die Entscheidung des OLG Celle vom 4.4.2023 (9 U 102/22) zugelassen. Der Rechtsstreit um die Wirksamkeit der Abberufung von Martin Kind als Geschäftsführer der Hannover 96 Management GmbH wird damit fortgesetzt.

BVerfG v. 14.2.2024 - 2 BvR 1816/23
Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde eines wegen der Beteiligung an sog. "Cum-Ex"-Geschäften zu einer Freiheitsstrafe Verurteilten nicht zur Entscheidung angenommen. Dieser wendet sich gegen die Verwerfung seiner Revision gegen das Strafurteil durch den BGH.

Hier finden Sie die Leitsätze ausgewählter aktueller Entscheidungen aus dem Unternehmensrecht.

Aktuel in der AG
Vor fünf Jahren wurde in dieser Zeitschrift die Frage aufgeworfen, ob es sich bei der Pflicht zur Ad-Hoc-Publizität um eine Veröffentlichungs- oder um eine Wissensorganisationspflicht (in zeitgeistigerer Terminologie: Knowledge Governance) handelt. Seitdem hat sich die Diskussionslandschaft vollständig gewandelt: In zahlreichen Dissertationen wurden die zugrunde liegenden Problemstellungen aufgearbeitet und schließlich haben auch zwei instanzgerichtliche Entscheidungen diese Frage mit gänzlich unterschiedlichen Begründungsansätzen beantwortet. Vereinzelt ist sogar die (vor dem Hintergrund der intensiven Diskussion überraschende) Behauptung aufgestellt worden, die Debatte sei längst hinfällig, da der BGH die Fragestellung bereits im Jahr 2011 entschieden habe. Der folgende Beitrag unterzieht das Thema im Lichte dieser Entwicklungen einer neuerlichen Überprüfung und nimmt zugleich zu den jüngeren gerichtlichen und literarischen Äußerungen Stellung.

Nach intensiven politischen Auseinandersetzungen zwischen Bund und Ländern hat der Bundestag am Freitag, 23.2.2024, das sog. Wachstumschancengesetz ohne die Klimaschutz-Investitionsprämie beschlossen. Das Vermittlungsergebnis sieht auch Änderungen bei der Besteuerung von Renten und weiterer Regelungen im Einkommensteuerrecht im Vergleich zum ursprünglichen Beschluss des Bundestages vor. Das gilt auch für das Umsatzsteuerrecht.

BGH v. 20.2.2024 - KVB 69/23
Der BGH hat sich vorliegend mit der Frage befasst, ob das Bundeskartellamt in einem Kartellverwaltungsverfahren bestimmte vertrauliche Informationen, die Google als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse ansieht, gegenüber anderen Verfahrensbeteiligten offenlegen darf.

Hier finden Sie die Leitsätze ausgewählter aktueller Entscheidungen aus dem Unternehmensrecht.

BGH v. 14.12.2023 - IX ZR 10/23
Die vollumfängliche Rückzahlung einer Einlage an einen stillen Gesellschafter stellt insoweit eine unentgeltliche Leistung dar, als die Einlage durch Verluste vermindert war und es im Zeitpunkt der angefochtenen Rechtshandlung keine weiteren Ansprüche auf den dem Verlust entsprechenden Betrag gab.

BGH v. 18.1.2024 - III ZR 245/22
Der BGH hat sich vorliegend mit dem Verstoß gegen das Transparenzgebot bei unverbrieften Namensschuldverschreibungen und der Darlegungs- und Beweislast bei der Vereitelung der Durchsetzung von (Zins- und Kapitalrückzahlungs-)Forderungen befasst.

Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) hat Fragen und Antworten zur Anwendung und Umsetzung der CSRD veröffentlicht.

EFRAG veröffentlichte den ersten Satz von zwölf Erläuterungen zu den European Sustainability Reporting Standards (ESRS), welche die Berichtspflichten der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) zur Nachhaltigkeitsberichterstattung konkretisieren.

EuG v. 9.2.2024 - T-1077/23 R
Der Antrag der ByteDance Ltd (TikTok) auf Aussetzung des Beschlusses der Kommission, mit dem ByteDance als Torwächter benannt wird, hatte vor dem EuG keinen Erfolg. ByteDance hat die Dringlichkeit einer vorläufigen Entscheidung zur Verhinderung eines schweren und nicht wiedergutzumachenden Schadens nicht dargetan.

Aktuell in der AG
Die EU-Kommission hat im Listing Act vorgeschlagen, Zwischenschritte gestreckter Sachverhalte von der Ad-hoc-Publizität auszunehmen. Der Beitrag zeigt, dass die mangelnde Abgrenzung der Tatbestandsmerkmale präzise Information und Kursbeeinflussungseignung zu Rechtsunsicherheiten bei gestreckten Sachverhalten geführt hat. „Zwischenschritte“ und „Endereignisse“ sind austauschbare Kategorien und eignen sich nicht zur Konkretisierung von Art. 17 MAR.

Hier finden Sie die Leitsätze ausgewählter aktueller Entscheidungen aus dem Unternehmensrecht.

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FG Hamburg v. 9.11.2023 - 6 K 228/20
Die Rücknahme der Anrechnung von Kapitalertragsteuer wegen arglistiger Täuschung (§ 130 Abs. 2 Nr. 2 AO) kann auch dann erfolgen, wenn ein Dritter die Täuschung begangen hat. Dieser Umstand ist allerdings bei der Ermessensausübung zu berücksichtigen. Wenn der Begünstigte einer Anrechnung von Kapitalertragsteuer die Unrichtigkeit seiner Angaben und/oder die Rechtswidrigkeit der Anrechnungsverfügung kannte oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannte, ist das Ermessen bei einer Rücknahme der Anrechnungsverfügung (§ 130 Abs. 2 Nr. 3 und 4 AO) intendiert. Beim Vorliegen von mehreren Rücknahmegründen verstärkt sich das Interesse des Staates an der Rücknahme und damit der Herstellung der materiellen Gerechtigkeit.

Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann hat einen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts vorgelegt. Mit der Reform soll Deutschlands Attraktivität als Standort für Streitbeilegung weiter gestärkt werden.

Aktuell in der AG
Das WpÜG wird man ohne Übertreibung als veritablen Monolithen unter den Kapitalmarktgesetzen bezeichnen dürfen. Der überkommene Normenbestand entspricht in weiten Teilen noch der zu Beginn des Jahres 2002 in Kraft getretenen Fassung, Überarbeitungen waren bisher überaus selten und mit Ausnahme des Übernahmerichtlinie-Umsetzungsgesetzes punktueller Natur. Auch jenseits der Debatte um die tragenden Säulen des Marktes für Unternehmenskontrolle (market for corporate control), die stark vom jeweiligen ordnungspolitischen Standpunkt geprägt und deshalb immer umstritten ist, sind deshalb in den vergangenen Jahren die Rufe lauter geworden, die allgemein eine technische Überarbeitung des WpÜG unter Berücksichtigung geänderter Usancen des Kapitalmarkts fordern. Diese Kritik partiell aufgreifend hat die Ampelkoalition das Zukunftsfinanzierungsgesetz zum Anlass genommen, en passant auch Teile des WpÜG zu reformieren. Wenig überraschend liegt der Schwerpunkt dabei auf einer weitgehenden Digitalisierung des Angebotsverfahrens, begleitet allerdings von weiteren Änderungen, die in der Praxis künftig zu beachten sein werden.

Die NYALA Digital Asset AG hat als erstes Unternehmen in Deutschland tokenisierte Aktien an ihre Anteilseigner ausgegeben.

Hier finden Sie die Leitsätze ausgewählter aktueller Entscheidungen aus dem Unternehmensrecht.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) weisen aktuell nochmals darauf hin, dass die Frist für die Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen am 31.1.2024 endet.

Am 22.1.2024 hat EFRAG die Entwürfe für zwei Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von kleinen und mittelgroßen Unternehmen (KMU) zur Konsultation veröffentlicht.

BGH v. 10.1.2024 - III ZR 57/23
Die Maßnahmen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Rahmen der Marktmissbrauchsüberwachung und der Bilanzkontrolle bzgl. der Wirecard AG in dem Zeitraum von April 2015 bis Juni 2020 sind weder nach § 6 oder §§ 106 ff WpHG a.F. noch im Hinblick auf die Regelungen der Transparenz-Richtlinie oder der Marktmissbrauchsverordnung zu beanstanden. Bei voller Wahrung der Belange einer effektiven Bilanzkontrolle waren sie jedenfalls vertretbar.

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LG Koblenz v. 22.12.2023 - 3 O 180/23
Das LG Koblenz hat die Schadensersatzforderung eines Anlegers gegen die depotführende Bank wegen des Verlusts durch Wertpapiertransaktionen mit Aktien der Wirecard AG abgewiesen. Der Depotvertrag habe keine umfassende fortdauernde Vermögenssorge oder Beratungspflicht über tatsächliche Begebenheiten auf dem Kapitalmarkt beinhaltet.

Aktuell in der AG
In Unternehmen finden zunehmend sog. Horizon Boards Verbreitung. Hierbei handelt es sich um unternehmensinterne Gremien, die vor allem mit Mitgliedern der jüngeren Generationen und sonstigen, in den leitenden Positionen der Unternehmen bislang unterrepräsentierten Personengruppen besetzt sind. Indem die Unternehmen diese Personengruppen in einer institutionalisierten Einrichtung zusammenführen, erhoffen sie sich, deren Vorstellungen und Ideen bei der Entwicklung der Unternehmensstrategie, der Gestaltung von Produkten sowie der Arbeitsstrukturen besser Rechnung tragen zu können. Je nach Ausgestaltung kann ein Horizon Board allerdings in Konflikt mit den aktienrechtlichen Governance-Strukturen geraten. Der Beitrag misst aus, wie viel Raum das Aktienrecht bei der Einrichtung solcher Gremien lässt.

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BVerfG v. 28.11.2023 - 2 BvL 8/13
Das BVerfG hat auf eine Vorlage des BFH hin entschieden, dass § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar ist, soweit danach eine Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen beteiligungsidentischen Personengesellschaften zum Buchwert ausgeschlossen ist. § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG ermöglicht in bestimmten Fällen die Übertragung von Wirtschaftsgütern zum Buchwert, d.h. ohne Aufdeckung etwaiger stiller Reserven und somit steuerneutral. Die Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen Personengesellschaften, an denen dieselben Gesellschafter im gleichen Verhältnis beteiligt sind (beteiligungsidentische Personengesellschaften), wird in § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG nicht genannt. § 6 Abs. 5 EStG kann nicht so ausgelegt werden, dass er auch die Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen den Gesamthandsvermögen beteiligungsidentischer Personengesellschaften erfasst. Solche Übertragungen sind somit nicht zum Buchwert möglich und werden ggü. den durch § 6 Abs. 5 EStG begünstigten Wirtschaftsguttransfers benachteiligt. Dies verstößt gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG). Der Gesetzgeber hat nun rückwirkend für Übertragungsvorgänge nach dem 31.12.2000 eine Neuregelung zu treffen. § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG bleibt bis zu deren Inkrafttreten mit der Maßgabe anwendbar, dass die Vorschrift auch für Wirtschaftsguttransfers zwischen beteiligungsidentischen Personengesellschaften nach dem 31.12.2000 gilt.

Das Bundesministerium der Justiz hat den Referentenentwurf zu einem vierten Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (BEG IV) veröffentlicht. Damit wird ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Die handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege werden danach von zehn auf acht Jahre verkürzt. Im Nachweisgesetz wird die Schriftform durch die elektronische Form (§ 126a BGB) ersetzt. Das Entlastungsvolumen des BEG IV beträgt rund 682 Millionen Euro pro Jahr. Der Bürokratiekostenindex, der die Belastungen der Unternehmen aus Informationspflichten sichtbar macht, wird dadurch voraussichtlich auf den niedrigsten Stand seit seiner Erhebung sinken.