Hinweise für Autoren
Bearbeitungshinweise
Bearbeitungsrichtlinien downloaden
Die Aktiengesellschaft (AG)
Bearbeitungsrichtlinien für Aufsatzmanuskripte
Stand 8/2011
1. Allgemeines
Die AG ist die Fachzeitschrift für das gesamte Aktienwesen und für deutsches, europäisches und internationales Unternehmens- und Kapitalmarktrecht. Herausgeber und Redaktion freuen sich über Ihre eingesandten Manuskripte. Zur Qualitätssicherung werden alle eingehenden Beitragsangebote einem Begutachtungsprozess durch die geschäftsführenden Herausgeber der AG unterzogen. Wir danken Ihnen für Ihre Mitwirkung und wünschen gutes Gelingen bei der Manuskripterstellung!
2. Beitragsumfang
Der Umfang eines Aufsatzes sollte 60.000 Zeichen (inkl. Fußnoten und Leerzeichen) nicht überschreiten. Bei längeren Beiträgen bitten wir darum, dies mit der Redaktion abzustimmen. Der Zeichenumfang kann in Word wie folgt ermittelt werden: Extras > Wörter zählen > Fuß- und Endnoten berücksichtigen > Zeichen (mit Leerzeichen). Bei Rückfragen melden Sie sich gerne bei der Redaktion.
3. Autorenzeile
Berufsbezeichnungen und Titel werden abgekürzt, z.B. Prof., RA, WP, StB, Dipl.-Kfm., Priv.-Doz., Wiss. Ass., LL.M. Der Tätigkeitsort wird in der Autorenzeile mit angegeben. Alle weiteren Angaben wie Danksagungen und besondere Anlässe für den Beitrag (Antrittsvorlesung, Vortrag, Gutachten) werden als Sternchen-Fußnote am Ende der Autorenzeile eingefügt. Beispiel:
Prof. Dr. Peter Müller / RA Dr. Christian Bauer, LL.M. (Harvard), Köln/Bonn* __________________ * Prof. Dr. Peter Müller ist Inhaber des Lehrstuhls für Handelsrecht an der Universität zu Köln. Dr. Christian Bauer ist Partner der X-Sozietät in Bonn.
4. Beitragstitel
Titel und Untertitel (optional) sollten zusammen 200 Zeichen (inkl. Leerzeichen) nicht überschreiten.
5. Abstract
Dem Beitrag wird eine bündige Zusammenfassung des wesentlichen Inhalts vorangestellt, die in aller Regel nicht mehr als 3-5 Sätze umfassen sollte. Dieser Abschnitt enthält keine Fußnoten.
6. Gliederung
Die Gliederung erfolgt in römischen und arabischen Zahlen, falls nötig in Kleinbuchstaben: I. ... 1. ... a) ... aa) ... Bei besonders langen Beiträgen können als erste Gliederungsebene Großbuchstaben hinzukommen.
7. Besonderheiten im Text
- Eigennamen
kursiv (gilt nicht für Gerichtsbezeichnungen). Bei Verwechslungsgefahr wird der Anfangsbuchstabe des Vornamens vorangestellt. Beispiel: Uwe H. Schneider, E. Vetter
- Hervorhebungen
Sprachliche Hervorhebungen erfolgen kursiv, nicht fett.
- Datumsangaben
Jahreszahlen immer vierstellig. Keine Zwischenräume nach den Punkten. Keine Nullen. Beispiel: 1.2.2010.
- Gesetzeszitate
enthalten immer die Angabe des Gesetzes. Die Zitierung erfolgt ggf. mit "Abs.", "Satz" (nicht S.), "Halbs.", "Alt." und "Nr.". Beispiel: § 812 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 2 Alt. 1 BGB. Bei Zitierung mehrerer Vorschriften desselben Gesetzes mit §§-Zeichen dürfen nur die Paragraphen durch Komma getrennt werden, verschiedene Absätze, Sätze usw. werden durch "und", "u." oder "-" getrennt. Beispiel: §§ 112 Abs. 1 und Abs. 2, 113 AktG
- Geldbeträge
Währungsangabe hinter Betrag. Bei großen Beträgen Zusatz "Mio."/"Mrd." Beispiel: 50 000 € / 6 543,89 € / 677 Mio. €
- Längere Zitate
Nicht einrücken, nur in Anführungszeichen im Fließtext; falls nötig, als eigener Absatz.
8. Zitierweise in den Fußnoten
-
Belege sind grds. vollständig zu wiederholen, "a.a.O." ist zu vermeiden. Der Verweis auf die Fußnote mit dem kompletten Zitat ist aber möglich. Beispiel: Boehme (Fn. 3), S. 78.
-
Autorennamen kursiv. Trennung mehrerer Autoren durch Schrägstrich.
-
Abkürzungen • Fußnote: Fn. • Randzahl: Rz. (nicht Rn., Rdnr., Rd.) • Abkürzung für mehrere Worte mit Punkt, aber ohne Leerzeichen. Beispiele: m.w.N., i.V.m., i.S.v. (ansonsten nach Abkürzungsverzeichnis)
-
Rechtsprechung Wegen der Verwendung in elektronischen Produkten sind unbedingt Datum und Aktenzeichen mit zu zitieren. • Erste Fundstelle mit Komma anschließen, weitere können mit " = " angehängt werden. • Ist die Entscheidung in der AG abgedruckt, sollte zuerst diese Fundstelle zitiert werden. • Es ist stets die erste Seite der Entscheidung (ohne ff.) zu zitieren, die Seitenzahl der genauen Fundstelle ggf. in Klammern dahinter. • Sofern die Entscheidung mit einem Schlagwort bezeichnet wird, ist dieses hinter einen Gedankenstrich zu setzen. • Beispiele: OLG Düsseldorf v. 22.1.1999 - 19 W 5/96 AktE, AG 1999, 321 (325); BGH v. 9.2.1998 - II ZR 278/96, AG 1998, 284 - Sachsenmilch AG - Rz. 10; Vorinstanz: OLG Dresden v. 18.9.1996 - 12 U 1727/95, AG 1996, 565
-
Kommentare • Reihenfolge der Angaben: Autorenname, Titel, Auflage und Erscheinungsjahr (nicht Ort), Fundstelle nach § und Rz. • Der Titel kann entfallen, wenn er lediglich das kommentierte Gesetz bezeichnet. • Loseblattwerke: statt Auflage "Loseblatt". • Nennung der zitierten Norm stets mit Angabe des Gesetzes. • Beispiele: Hüffer, 9. Aufl. 2010, § 71a AktG Rz. 3; Bayer in MünchKomm/AktG, 3. Aufl. 2008, § 57 AktG Rz. 25; Henze in Großkomm/AktG, 4. Aufl. 2001, § 57 AktG Rz. 24; Drinhausen in Heidel, Aktienrecht und Kapitalmarktrecht, § 57 AktG Rz. 12; Rieger in Widmann/Mayer, Loseblatt, § 4 UmwG Rz. 1.
-
Handbücher/Monographien • Reihenfolge der Angaben: Name des Autors oder Herausgebers, Titel, Auflage und Erscheinungsjahr (ggf. stattdessen "Loseblatt"), Fundstelle je nach Gliederung des Werks. • Nicht veröffentlichte Dissertationen: Diss. und Ort, Jahreszahl. • Seitenangabe mit S. • Beispiele: Ziemons in Hdb. AG, Loseblatt, Rz. I 8.279; A. Meyer in Marsch-Barner/Schäfer, Handbuch börsennotierte AG, 2. Aufl. 2009, § 8 Rz. 157; J. Müller, Der Rechtsschutz, Diss. Bonn, 1996, S. 328.
-
Festschriften/Tagungs-/Sammelbände • Nennung des Herausgebers fakultativ • Seitenangabe mit S. • Anfangsseite wird immer zitiert, Seitenzahl der genauen Fundstelle ggf. in Klammern. • Beispiele: Preis in FS Hanau, 1999, S. 53 (55); Grunewald in FS K. Schmidt, 2009, S. 485 (486 ff.).
-
Aufsätze • Reihenfolge der Angaben: Autorenname, Zeitschrift und Jahrgang, (Jahreszahl vierstellig), Seitenzahl (ohne S.) • Anfangsseite wird immer zitiert, Seitenzahl der genauen Fundstelle ggf. in Klammern. • AcP, ZHR, RabelsZ werden mit Band und Jahreszahl zitiert. • Beispiele: Emmerich, AG 1999, 529; Habersack, ZHR 162 (1998), 201 (208).
|
|