Formale Hinweise für Beitragsmanuskripte

Stand 1/2021

 Bearbeitungsrichtlinien downloaden

 

1. Allgemeines

Die AG ist die Fachzeitschrift für deutsches, europäisches und internationales Aktien-, Unternehmens- und Kapitalmarktrecht. Herausgeber und Redaktion freuen sich über Ihre eingesandten Manuskripte. Zur Qualitätssicherung werden alle eingehenden Beitragsangebote einem Begutachtungsprozess durch die geschäftsführenden Herausgeber der AG unterzogen. Wir danken Ihnen für Ihre Mitwirkung und wünschen gutes Gelingen bei der Manuskripterstellung!

 

2. Beitragsumfang

Der Umfang eines Aufsatzes sollte 60.000 Zeichen (inkl. Fußnoten und Leerzeichen) nicht überschreiten. Ein Podiums-Beitrag sollte nicht mehr als 30.000 Zeichen, ein Rechtsprechungs-Kommentar nicht mehr als 18.000 Zeichen (jeweils inkl. Fußnoten und Leerzeichen) umfassen. Bei längeren Beiträgen bitten wir darum, dies mit der Redaktion abzustimmen. Der Zeichenumfang kann in Microsoft Word wie folgt ermittelt werden: Extras > Wörter zählen > Fuß- und Endnoten berücksichtigen > Zeichen (mit Leerzeichen).

 

3. Autorenzeile und Autorenpräsentation

Autorenzeile: Berufsbezeichnungen und Titel werden abgekürzt, z.B. Prof., RA, SRA, WP, StB, Dipl.-Kfm., Priv.-Doz., Wiss. Ass., LL.M. Alle weiteren Angaben wie Danksagungen und besondere Anlässe für den Beitrag (Antrittsvorlesung, Vortrag, Gutachten etc.) werden als Sternchen-Fußnote am Ende der Autorenzeile eingefügt. Beispiel:

Prof. Dr. Peter Müller / RA Dr. Christian Bauer, LL.M.*

__________________

*        Der Beitrag ist nicht in dienstlicher Eigenschaft verfasst und gibt ausschließlich die persönliche Auffassung der Verfasser wieder. Die Verfasser danken Herrn Wissenschaftlichen Mitarbeiter Michael Scholz vielmals für die Unterstützung im Rahmen der Literaturrecherche.

Autorenpräsentation: Alle weiteren Autorenangaben sowie (ggf.) ein Portraitfoto finden sich am Ende des Beitrags in einer Autorenpräsentation. Die Angaben werden nach der Annahme des Beitrags mithilfe eines Formulars abgefragt.

 

4. Beitragstitel

Titel und Untertitel (optional) sollten insgesamt 200 Zeichen (inkl. Leerzeichen) nicht überschreiten.

 

5. Abstract

Dem Beitrag wird eine bündige Zusammenfassung des wesentlichen Inhalts, des Gangs der Darstellung und des  wesentlichen Ergebnisses vorangestellt, die in aller Regel nicht mehr als 2-4 Sätze umfassen sollte (sog. Abstract). Dieser Abschnitt enthält keine Fußnoten. Für das gedruckte bzw. elektronische Inhaltsverzeichnis der Ausgabe behält sich die Redaktion sprachliche Straffungen bzw. Anpassungen des Abstract vor.

 

6. Gliederung

Die Gliederung erfolgt in römischen und arabischen Zahlen, sodann Kleinbuchstaben wie folgt:

I. ... 1. ... a) ... aa) ... (1) ...

Bei besonders langen Beiträgen können als erste Gliederungsebene Großbuchstaben hinzukommen.

 

7. Besonderheiten im Text

  • Eigennamen
    kursiv (gilt nicht für Gerichtsbezeichnungen). Bei Verwechslungsgefahr wird der Anfangsbuchstabe des Vornamens vorangestellt.
    Beispiele: K. Schmidt, Uwe H. Schneider, E. Vetter
     
  • Hervorhebungen
    Sprachliche Hervorhebungen erfolgen kursiv, nicht fett.
     
  • Datumsangaben
    Jahreszahlen immer vierstellig. Keine Zwischenräume nach den Punkten, keine Nullen.
    Beispiel: 1.3.2018.
     
  • Gesetzeszitate
    enthalten immer die Angabe des Gesetzes (§ oder Art.). Die Zitierung erfolgt ggf. mit "Abs.", "Satz" (nicht S.), "Halbs.", "Alt."/"Var.", "Nr."/"Ziff." bzw. "Buchst."/"lit."

    Solange kein Ebenenwechsel stattfindet, werden doppelte §§-Zeichen verwendet.
    Beispiel: §§ 1, 2 AktG

    Bei Ebenenwechsel muss das §-Zeichen wiederholt werden. Abs., Satz usw. kann, muss aber nicht wiederholt werden.
    Beispiel: § 291 Abs. 1, §§ 293a ff. AktG

    Aufzählungen "von bis" erfolgen mit Halbgeviertstrich ohne Leerzeichen.
    Beispiel: §§ 1-3 AktG

    Aufzählungen mit "und", "oder", "bzw.", "in Verbindung mit" werden in der jeweils üblichen Abkürzung verwendet, wie vom Autor vorgegeben.
    Beispiel: § 112 Abs. 1 und Abs. 2, § 113 AktG

    Angaben von "n.F." und "a.F." sowie Jahreszahlen sind möglich.
    Beispiel: § 65 Abs. 1 WpHG n.F. (§ 31 Abs. 2 WpHG a.F.)

    Bei EU-Normen können die üblichen Abkürzungen verwendet werden: RL (für Richtlinie), VO (für Verordnung), DelVO (für Delegierte Verordnung), DVO/DurchfVO (für Durchführungsverordnung). Statt Angabe der offiziellen Nummer des Rechtsakts kann eine übliche Abkürzung verwendet werden; auch kann das Vertragskürzel "(EU)" zwecks besserer Lesbarkeit entfallen.
    Beispiele: Art. 7 VO (EU) Nr. 596/2014; Art. 9c ff. RL 2017/828; Art. 25 EMIR
     
  • Geldbeträge
    Währungsangabe hinter Betrag. Bei großen Beträgen Zusatz "Mio."/"Mrd."
    Beispiel: 50.000 € / 6.543,89 € / 677 Mio. €
     
  • Längere Zitate
    Nicht einrücken, nicht kursiv, nur in Anführungszeichen im Fließtext; falls nötig, als eigener Absatz.

 

8. Zitierweise in den Fußnoten

  • Belege
    sind grds. vollständig zu wiederholen, "a.a.O." ist zu vermeiden. Der Verweis auf die erste Fußnote mit dem kompletten Zitat ist aber vor allem bei einem umfassenden Fußnoten-Apparat möglich.
    Beispiel: Boehme (Fn. 3), S. 78.
     
  • Autorennamen
    kursiv. Trennung mehrerer Autoren durch Schrägstrich.
     
  • Abkürzungen
    - Fußnote: Fn.
    - Randzahl: Rz. (nicht Rn., Rdnr., Rd.)
    - Abkürzung für mehrere Worte mit Punkt, aber ohne Leerzeichen. Beispiele: m.w.N., i.V.m., i.S.v. (ansonsten nach Abkürzungsverzeichnis)
     
  • Gesetze, Drucksachen etc.
    - Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) v. 30.7.2009, BGBl. I 2009, S. 2479.
    - Verordnung (EU) Nr. 596/2014 vom 16.4.2014 über Marktmissbrauch und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinien 2003/124/EG, 2003/125/EG und 2004/72/EG der Kommission, ABl. EU Nr. L 173 v. 12.6.2014, S. 1.
    - BT-Drucks. 16/10067, 102.
     
  • Rechtsprechung
    Wegen der Verwendung in elektronischen Produkten sind bitte unbedingt Datum und Aktenzeichen mit zu zitieren. Die Angabe des Entscheidungstyps (Urt., Beschl.) ist optional.

    - Datum vierstellig, ohne Leerzeichen und ohne führende Nullen (siehe oben). Zwischen Datum und Aktenzeichen steht ein Halbgeviertstrich (= "langer Gedankenstrich").
    - Erste Fundstelle mit Komma anschließen, weitere können optional mit " = " angehängt werden. Ist die Entscheidung in der AG veröffentlicht, sollte zuerst die AG-Fundstelle zitiert werden. Falls es keine Fundstelle gibt, ist ein Hinweis "n.v." entbehrlich.
    - Es ist stets die Startseite der Entscheidung (ohne "ff.") zu zitieren, eine genaue Fundseite wird mit Komma angehängt (nicht in Klammern).
    - Sofern eine bestimmte Randzahl der Entscheidung zitiert werden soll, wird die Angabe der Randzahl mit dem Zusatz "Rz." hinter das Aktenzeichen oder hinter die Fundstelle gesetzt.
    - Sofern die Entscheidung mit einem Schlagwort oder Namen bezeichnet wird, ist dieses hinter das Aktenzeichen bzw. die Rz.-Angabe zu setzen, abgetrennt mit einem Gedankenstrich.
    Beispiele: BGH v. 10.7.2018 - II ZR 24/17, AG 2018, 841; BGH v. 9.2.1998 - II ZR 278/96 - Sachsenmilch, AG 1998, 284 Rz. 10; BGH v. 8.10.2013 - II ZB 26/12 Rz. 10 ff. - Frosta, AG 2013, 877; OLG Düsseldorf v. 12.11.2015 - 26 W 9/14 (AktE), AG 2016, 329, 331; BayObLG v. 28.10.2005 - 3Z BR 71/00, AG 2006, 41, 42 ff.; LG München I v. 28.4.2017 - 5HK O 26513/11, AG 2017, 501, 504 ff.

    - Bei Entscheidungen des EuGH und des EuG gehört "Rs." nicht zum Aktenzeichen und wird weggelassen. Nach dem Aktenzeichen sollte, mit Komma angeschlossen, das ECLI angegeben werden; jedes ECLI beginnt mit "ECLI".
    Beispiele: EuGH v. 18.7.2017 - C-566/15, ECLI:EU:C:2017:562, AG 2017, 577 Rz. 24 ff.; EuGH v. 11.3.2015 - C-628/13, ECLI:EU:C:2015:162 - Lafonta, AG 2015, 388, 390.

    - Anmerkungen im direkten Anschluss an die Wiedergabe der Entscheidung werden ohne Komma "m. Anm." oder (im Falle der AG und der GmbHR) "m. Komm." unter Nennung des kursiv geschriebenen Autors (und ggf. abweichender Fundstelle) angeschlossen.
    Beispiele: BGH v. 8.10.2013 - II ZB 26/12, AG 2013, 877 m. Komm. Paschos/Klaaßen, AG 2014, 33 = ZIP 2013, 2254 m. Anm. Schockenhoff, ZIP 2013, 2429.
     
  • Aufsätze
    - Reihenfolge der Angaben: Autorenname, Zeitschrift und Jahrgang (Jahreszahl vierstellig), Seitenzahl (ohne S.)
    - Startseite wird immer zitiert, genaue Fundseite ggf. mit Komma anhängen.
    - AcP, ZHR, RabelsZ werden mit Band und Jahreszahl zitiert.
    - Bei Wiederholung des Autors muss der Name wiederholt werden (nicht "ders.").
    Beispiele: Emmerich, AG 1999, 529; Emmerich, AG 2018, 662, 664 ff.; Habersack, ZHR 162 (1998), 201, 208.
     
  • Kommentare
    - Reihenfolge der Angaben: Autorenname, Herausgeber/Namensgeber, Auflage und Erscheinungsjahr (nicht Ort), Fundstelle nach § und Rz.
    - Loseblattwerke: statt Auflage kann der Bearbeitungsstand in Klammern am Ende ergänzt werden.
    - Nennung der zitierten Norm stets mit Angabe des Gesetzes.
    Beispiele: Hüffer/Koch, 14. Aufl. 2020, § 71a AktG Rz. 3; Bayer in MünchKomm/AktG, 5. Aufl. 2019, § 57 AktG Rz. 25; Bachmann in Großkomm/AktG, 5. Aufl. 2017, § 1 AktG Rz. 24; Drinhausen in Heidel, Aktienrecht und Kapitalmarktrecht, 5. Aufl. 2019, § 57 AktG Rz. 12; Rieger in Widmann/Mayer, Loseblatt, § 4 UmwG Rz. 1.
     
  • Handbücher/Monographien
    - Reihenfolge der Angaben: Autorenname, Herausgeber/Namensgeber, Titel (kann entfallen, wenn das Zitat dadurch nicht uneindeutig wird), Auflage und Erscheinungsjahr (nicht Ort), Fundstelle je nach Gliederung des Werks.
    - Loseblattwerke: statt Auflage kann der Bearbeitungsstand in Klammern am Ende ergänzt werden.
    - Nicht veröffentlichte Dissertationen: Diss. und Ort, Jahreszahl.
    - Seitenangabe mit S.
    Beispiele: Ziemons in Hdb. AG, Loseblatt, Rz. I 8.279; Meyer in Marsch-Barner/Schäfer, Hdb. börsennotierte AG, 4. Aufl. 2018, Rz. 8.157; Lutter/Krieger/Verse, Rechte und Pflichten des Aufsichtsrats, 7. Aufl. 2020, Rz. 658; J. Müller, Der Rechtsschutz, Diss. Bonn, 1996, S. 328.
     
  • Festschriften/Tagungs-/Sammelbände
    - Seitenangabe mit S.
    - Startseite wird immer zitiert, Fundseite ggf. mit Komma anhängen.
    Beispiele: Preis in FS Hanau, 1999, S. 53, 55 m.w.N.; Grunewald in FS K. Schmidt, 2009, S. 485, 486 ff.; Krieger in VGR, Gesellschaftsrecht in der Diskussion 2017, 2018, S. 181 ff.