BaFin
Merkblatt zum Erlaubnisverfahren für OGAW-KapitalverwaltungsgesellschaftenAm 27.11.2017 hat die BaFin gemeldet, dass sie ein neues Merkblatt zum Erlaubnisverfahren für OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaften nach § 21 KAGB veröffentlicht hat.
Neben dem Ablauf des Erlaubnisverfahrens erläutert das Merkblatt, welche Unterlagen und Angaben die Kapitalverwaltungsgesellschaften einem Erlaubnisantrag bei der BaFin beifügen müssen.
Weitere Informationen finden Sie in der Meldung der BaFin vom 27.11.2017.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 28.11.2017 15:46
Quelle: BaFin