DCGK: Kodexreform 2019 beschlossen

Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex hat am 9.5.2019 eine neue Fassung des Kodex beschlossen. Der neue Kodex wird erst nach Inkrafttreten des ARUG II beim BMJV zur Veröffentlichung eingereicht. So können möglicherweise notwendige Anpassungen an die endgültige neue Fassung des AktG durch das ARUG II nachvollzogen werden. Der neue Kodex wird mit der dann folgenden Veröffentlichung durch das Ministerium im elektronischen Bundesanzeiger in Kraft treten und damit den bis dahin gültigen Kodex in der Fassung vom 7.2.2017 ablösen.

Die Regierungskommission stellt den neuen Kodex vor Inkrafttreten vor, um den Unternehmen und den Kapitalmarktteilnehmern die Möglichkeit zu geben, sich auf die neuen Empfehlungen und Anregungen einzustellen. Den Unternehmen steht es frei, einzelne neue Empfehlungen und Anregungen i.S.v. Best Practice bereits vorzeitig anzuwenden. Die DCGK Fassung vom 7.2.2017 bildet solange die Grundlage für die Entsprechenserklärung, bis der neue Kodex im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde.

Die Kommission hatte den Entwurf der Kodexreform vom 6.11.2018 in der üblichen schriftlichen Konsultation sowie erstmals auch auf einer Konferenz und in mehr als 30 Einzelveranstaltungen im In- und Ausland über drei Monate hinweg zur Diskussion gestellt.

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Verlag Dr. Otto Schmidt vom 23.05.2019 11:08
Quelle: Regierungskommission DCGK PM vom 22.5.2019

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