Weitere aktuelle Rechtsprechung in Leitsätzen (KW 3)

Hier finden Sie die Leitsätze ausgewählter aktueller Entscheidungen aus dem Unternehmensrecht.

BAG 12.6.2019, 7 AZR 428/17
Dienstverhältnisbeendigung – Geschäftsführer einer anderen Gesellschaft; auflösende Bedingung

Vereinbaren die Parteien eines Geschäftsführer-Dienstvertrags, dass bei Bestellung des Arbeitnehmers zum Geschäftsführer einer Tochtergesellschaft der bisherige Arbeitsvertrag ruhend fortbestehen und bei einer erneuten Bestellung zum Geschäftsführer der anderen Gesellschaft nicht wieder aufleben, sondern lediglich zum Zweck der Fortführung der betrieblichen Altersversorgung ruhend fortgesetzt werden und mit Beendigung des Dienstvertrags enden soll, so ist die darin liegende auflösende Bedingung nach § 14 Abs. 1 Satz 1 TzBfG durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt.
(nicht amtl.)


OLG Düsseldorf 18.7.2019, 3 Wx 138/18
Zur organschaftlichen Vertretungsberechtigung des Geschäftsführers zweier englischer Gesellschaften

1. Die organschaftliche Vertretungsberechtigung des Geschäftsführers zweier englischer Gesellschaften (Ltd.) im Zusammenhang mit der Anmeldung deren Verschmelzung zum Handelsregister kann (auch) durch die gutachterliche Stellungnahme eines deutschen Notars nachgewiesen werden, wobei über die Einsicht in das Register als solches auch eine Einsicht in die beim Register des Companies House geführten Unterlagen – memorandum, articles of association und Protokollbuch (minute book) – erfolgt sein muss und es zudem einer nachvollziehbaren Darstellung der tatsächlichen Grundlagen der notariellen eigenen Prüfung und der daraus folgenden notariellen Feststellungen bedarf.

2. Ungeachtet der Abfassung der Beschwerdeschrift auf einem persönlichen Briefbogen des Geschäftsführers („lege ich Beschwerde ein“) gilt das Rechtsmittel (gegen eine Zwischenverfügung, betreffend die Anmeldung zur Verschmelzung zweier englischer Gesellschaften – Ltd.) als für die betroffene Gesellschaft eingelegt, wenn maßgebliche Umstände darauf hindeuten, dass der Verfasser nicht als Privatperson, sondern in seiner Eigenschaft als Organ der Gesellschaft handeln wollte (hier indiziert durch den in der Rechtsmittelschrift enthaltenen Hinweis auf eine Änderung der Privatanschrift sowie den Umstand, dass alle weiteren Eingaben auf Briefbögen der betroffenen Gesellschaft mit dem Unterzeichnerzusatz „Geschäftsführer“ verfasst sind).
(amtl.)


BFH 27.3.2019, I R 20/17
Keine Teilwertzuschreibung auf Verpflichtung aus Umtauschanleihe bei Deckungsbestand                              

1. Wird bei Umtauschanleihen die Option auf Aktienlieferung durch den Anleihegläubiger ausgeübt, ist die Anleiheverbindlichkeit gegen den Buchwert der abgegebenen Aktien auszubuchen. Sofern der Ansatz der Anleiheverbindlichkeit den Buchwert der Aktien übersteigt, entsteht ein Gewinn, der § 8b Abs. 2 KStG unterfällt.

2. Bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns nach § 8b Abs. 2 KStG kann die Anleiheverbindlichkeit wegen § 5 Abs. 1a EStG nicht mit einem über dem Nennwert liegenden Teilwert berücksichtigt werden, wenn in der Handelsbilanz eine Bewertungseinheit zwischen der Anleiheverbindlichkeit und im Bestand der Anleiheschuldnerin gehaltenen Aktien gebildet wurde.

3. Zur Gewinnrealisierung im Hinblick auf Aktien, die dem Optionsrecht von Umtauschanleihen unterliegen.
(amtl.)


OLG München 12.7.2019, 31 Wx 213/17
Net Asset Value als grundsätzlich geeignete Bewertungsmethode zur Schätzung des Unternehmenswerts

1. Der Net Asset Value (NAV) kann insbesondere bei vermögensverwaltenden und Immobiliengesellschaften eine zur Schätzung des Unternehmenswertes grundsätzlich geeignete Bewertungsmethode sein.

2. Es handelt sich beim NAV um einen in der Wirtschaftswissenschaft allgemein anerkannten und in der Praxis gebräuchlichen Bewertungsansatz, bei welchem sich der Unternehmenswert aus der Summe der einzelnen Vermögenswerte abzgl. der Verbindlichkeiten ableitet, wobei die Marktwerte der einzelnen Assets von deren jeweiligen voraussichtlichen Erträgen bzw. Zahlungsströmen abhängen. Dementsprechend stellt der NAV zwar vordergründig ein Einzelbewertungsverfahren dar, greift im Einzelnen jedoch regelmäßig auf das Ertragswertverfahren bzw. das Discounted Cash Flow-Verfahren zurück.
(amtl.)

 


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 14.01.2020 08:53
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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