Weitere aktuelle Rechtsprechung in Leitsätzen (KW 17)

Hier finden Sie die Leitsätze ausgewählter aktueller Entscheidungen aus dem Unternehmensrecht.

OLG Karlsruhe 23.1.2020, 12 W 16/19
Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit im Spruchverfahren

1. Vertritt der Rechtsanwalt im Spruchverfahren mehrere Antragsteller, so beträgt der Gegenstandswert für seine Tätigkeit gem. § 31 Abs. 2 RVG mindestens 5.000 € multipliziert mit der Zahl der von ihm vertretenen Antragsteller.

2. Der Beschluss über die Wertfestsetzung für die Rechtsanwaltsgebühren gem. § 33 Abs. 1 RVG ist zuzustellen. Durch eine formlose Mitteilung wird die Beschwerdefrist des § 33 Abs. 3 Satz 3 RVG nicht in Lauf gesetzt.
(alle amtl.)


OLG Brandenburg 27.11.2019, 7 U 185/18
Rechtsschutzbedürfnis bei wiederholter Registeranmeldung ohne Beseitigung des gerügten Beschlussmangels

1. Ist ein handelsregisterrechtlicher Eintragungsantrag zurückgewiesen worden, fehlt für einen gleichlautenden neuen Eintragungsantrag das Rechtsschutzbedürfnis, sofern sich die Sach- und Rechtslage nicht geändert hat.

2. Ist ein Eintragungsantrag durch Beschluss des Registergerichts zurückgewiesen und die Anmeldung sodann zurückgenommen worden, so fehlt das Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage gegen einen Gesellschafter, mit der bei unveränderter Sach- und Rechtslage die Unter-lassung einer erneuten Anmeldung aufgrund des gleichen Gesellschafterbeschlusses begehrt wird.
(alle amtl.)


BFH 28.11.2019, IV R 54/16
Abtretung einer Darlehensforderung als typisch stille Einlage

1. Einem partiarischen Darlehen sind – in Abgrenzung von einer stillen Beteiligung – eine Verlustbeteiligung des Darlehensgebers und eine gemeinsame Zweckverfolgung (§ 705 BGB) fremd.

2. Wird zur Erbringung der Einlage in eine typisch stille Gesellschaft eine Darlehensforderung gegenüber einer Kapitalgesellschaft als Inhaberin des Handelsgewerbes abgetreten, so handelt es sich um einen tauschähnlichen Vorgang, bei dem eine Forderung für die stille Beteiligung hingegeben wird.

3. Auch bei Hingabe einer Darlehensforderung gegen eine typisch stille Beteiligung bemessen sich die Anschaffungskosten des erlangten Wirtschaftsguts nach dem gemeinen Wert des hingegebenen Wirtschaftsguts. Dieser bestimmt sich nicht nach den Verhältnissen, die erst durch die Vereinbarung der stillen Beteiligung mit Wirkung für die Zukunft geschaffen werden.

4. Die für den Fall des Rechtsmittels einer vollbeendeten Personengesellschaft gegen einen Gewinnfeststellungsbescheid entwickelten Auslegungsgrundsätze (sog. Spiegelbildbetrachtung) gelten auch dann, wenn ein entsprechendes Rechtsmittel von der Rechtsnachfolgerin einer vollbeendeten Personengesellschaft eingelegt worden ist. Ergibt die Auslegung, dass nicht alle nunmehr klagebefugten Gesellschafter als Rechtsmittelführer in Betracht kommen, sind die übrigen – soweit sie durch die streitgegenständliche(n) Feststellung(en) beschwert sind – zum Verfahren hinzuzuziehen bzw. notwendig beizuladen.
(alle amtl.)


BFH 27.11.2019, XI R 35/17
Keine Beendigung einer Organschaft bei Anordnung vorläufiger Eigenverwaltung

Weder die Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung beim Organträger noch die Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung bei der Organgesellschaft beenden eine Organschaft, wenn das Insolvenzgericht lediglich bestimmt, dass ein vorläufiger Sachwalter bestellt wird, sowie eine Anordnung gem. § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 InsO erlässt.
(amtl.)


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 21.04.2020 14:01
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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