Weitere aktuelle Rechtsprechung in Leitsätzen (KW 25)

Hier finden Sie die Leitsätze ausgewählter aktueller Entscheidungen aus dem Unternehmensrecht.

OLG Stuttgart 9.3.2020, 8 W 295/19
Kein Wertgutachten eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers als Nachweis bei Einbringung eines Unternehmens im Wege der gemischten Sacheinlage

1. Zwischenverfügungen des Registergerichts müssen formal nicht durch Beschluss ergehen und entsprechend nicht die Formalien des § 382 FamFG bzw. § 38 FamFG einhalten.

2. Das Registergericht ist wegen § 55 Abs.1 UmwG, 57a, 9c GmbHG gehalten, die Kapitalerbringung auch im Falle einer Kapitalerhöhung zu prüfen. Die Prüfungspflicht erstreckt sich auch auf ein als Sacheinlage einzubringendes Unternehmen bzw. einer gemischten Sacheinlage, weshalb die für die Prüfung erforderlichen Unterlagen auch zum Register jenes Unternehmens einzureichen sind.

3. Eine Zwischenverfügung ist inhaltlich unzulässig, wenn von dem Antragsteller die Vorlage eines Gutachtens eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers zwingend zum Nachweis, dass das übergehende Vermögen den gewährten Geschäftsanteil zuzüglich des zusätzlich gewährten Darlehensanspruchs deckt, gefordert wird.
(nicht amtl.)


OLG Saarbrücken 7.1.2020, 5 W 79/19
Anwendung gläubigerschützender Vorschriften über die grenzüberschreitende Verschmelzung auf grenzüberschreitenden „Herausformwechsel“

Auf den gesetzlich (noch) nicht geregelten, aus Gründen der Freizügigkeit anzuerkennenden grenzüberschreitenden „Herausformwechsel“ einer GmbH müssen auch gläubigerschützende Vorschriften über die grenzüberschreitende Verschmelzung entsprechend angewendet werden.
(nicht amtl.)


LG München I 20.2.2020, 5HK O 7924/19
Aktienrecht: Verletzung des Teilnahmerechts der Aktionäre durch Satzungsregelung

1. Das Teilnahmerecht eines Aktionärs ist verletzt, wenn die Satzung eine Regelung enthält, wonach die Person des Vertreters des Aktionärs in der Hauptversammlung auf einen bestimmten Personenkreis beschränkt wird.

2. Beruft sich eine Aktiengesellschaft bei der Einberufung zur nächsten Hauptversammlung auf die unzulässige Satzungsbestimmung, kann die Anfechtung des Ausgangsbeschlusses nach einem bestandskräftigen Bestätigungsbeschluss mit dem Ziel geltend gemacht werden, den anfechtbaren Beschluss für die Zeit bis zum Bestätigungsbeschluss für nichtig zu erklären.
(alle amtl.)


BFH 28.11.2019, IV R 28/19
Auflösung von Unterschiedsbeträgen bei Ausscheiden eines Gesellschafters

Der Begriff des Ausscheidens in § 5a Abs. 4 Satz 3 Nr. 3 EStG umfasst jedes Ausscheiden eines Gesellschafters, d.h. jeden Verlust der (unmittelbaren) Mitunternehmerstellung, unabhängig davon, ob der Gesellschafter unentgeltlich oder entgeltlich, im Wege der Einzel- oder der Gesamtrechtsnachfolge ausscheidet.
(amtl.)

 


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 16.06.2020 09:24
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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