Weitere aktuelle Rechtsprechung in Leitsätzen (KW 34)

Hier finden Sie die Leitsätze ausgewählter aktueller Entscheidungen aus dem Unternehmensrecht.

BSG 10.12.2019, B 12 KR 9/18 R
Sozialversicherungspflicht eines GmbH-Fremdgeschäftsführers als Treugeber für sämtliche Gesellschaftsanteile aufgrund notariell beurkundeter Treuhandvereinbarung

Ein Fremdgeschäftsführer einer GmbH, der aufgrund einer außerhalb des Gesellschaftsrechts abgeschlossenen notariell beurkundeten Treuhandvereinbarung Treugeber sämtlicher Gesellschaftsanteile ist und über eine unwiderrufliche Stimmrechtsvollmacht verfügt, hat nicht die eine abhängige Beschäftigung ausschließende Rechtsmacht, ihm nicht genehme Weisungen zu verhindern.
(amtl.)


OLG Düsseldorf 19.2.2020, 3 Wx 21/20
Erfordernis der gesonderten Bezifferung der Einlageleistung für jeden einzelnen Geschäftsanteil

1. Verbindet die zur Geschäftsführung bestellte Gesellschafterin die Anmeldung der Gesellschaft (hier: GmbH) zum Handelsregister mit der Versicherung, „dass sie als Gesellschafterin auf die Gesellschaftsanteile Nr. 1-25.000 einen Barbetrag von 12.500,00 € eingezahlt“ habe, so genügt sie damit nicht der Verpflichtung des mehrere Geschäftsanteile inne habenden Gesellschafters, die Einlageleistung für jeden einzelnen Geschäftsanteil gesondert zu beziffern.
2. Gibt der Antragsteller ernsthaft und endgültig zu erkennen, dass er nicht gewillt ist, seine Anmeldung entsprechend den vom Registergericht genannten Anforderungen (hier: gesonderte Bezifferung der Einlageleistung für jeden einzelnen Geschäftsanteil des mehrere Geschäftsanteile übernehmenden Gesellschafters) zu ergänzen, so darf das Registergericht nicht durch Zwischenverfügung entscheiden, bzw. diese nicht aufrechterhalten, sondern muss – auf der Basis seiner eigenen Rechtsauffassung – über den Eintragungsantrag entscheiden (Bestätigung der Senatsrechtsprechung, OLG Düsseldorf, Beschl. v. 25.9.2012 – 3 Wx 31/12, FGPrax 2013, 14 und Beschl. v. 31.8.2016 – 3 Wx 265/15, ZEV 2016, 707).
(all amtl.)


OLG München 22.4.2020, 31 Wx 147/19
Erstattungsfähigkeit etwaiger Kosten einer Rechtsanwaltsgesellschaft-mbH

1. Der Grundsatz, dass bei Vertretung eines Anwalts in eigener Sache in einem Spruchverfahren kein Rechtsschutzinteresse für eine Festsetzung des Geschäftswerts zur Berechnung der Rechtsanwaltsgebühren besteht, gilt nicht, sofern eine Rechtsanwaltsgesellschaft-mbH Antragsteller vertritt, die zugleich ihre Organe und Namensgeber sind.
2. Die Frage der Erstattungsfähigkeit etwaiger Kosten einer Rechtsanwaltsgesellschaft-mbH, die in einem Spruchverfahren Antragsteller vertritt, die zugleich ihre Organe und Namensgeber sind, ist allein im Kostenfestsetzungsverfahren zu klären.
(alle amtl.)


BFH 14.8.2019, I R 14/18
Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 AStG bei gewinnmindernder Abschreibung auf unbesicherte Konzerndarlehen

1. Die fehlende Besicherung der Forderung aus einem Schuldscheindarlehen gehört grundsätzlich zu den nicht fremdüblichen „Bedingungen“ i.S.d. § 1 Abs. 1 AStG. Gleiches gilt für Art. 9 Abs. 1 OECD-MustAbk (hier: Art. 9 Abs. 1 DBA-USA 1989).
2. Art. 9 Abs. 1 OECD-MustAbk (hier: Art. 9 Abs. 1 DBA-USA 1989) beschränkt den Korrekturbereich des § 1 Abs. 1 AStG nicht auf sog. Preisberichtigungen, sondern ermöglicht auch die Neutralisierung der gewinnmindernden Ausbuchung einer Darlehensforderung oder einer Teilwertabschreibung hierauf (Bestätigung des Senatsurteils v. 27.2.2019 – I R 73/16, BFHE 263, 525 = BStBl. II 2019, 394).
3. Einer Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 AStG steht bei Geschäftsbeziehungen mit Tochtergesellschaften aus Drittstaaten das Unionsrecht nicht entgegen (Bestätigung des Senatsurteils v. 27.2.2019 – I R 51/17, BFHE 264, 292).
(alle amtl.)


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 18.08.2020 07:12
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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