Weitere aktuelle Rechtsprechung in Leitsätzen (KW 39)

Hier finden Sie die Leitsätze ausgewählter aktueller Entscheidungen aus dem Unternehmensrecht.

BVerwG 24.6.2020, 8 B 71/19
Zur Festsetzung von Ordnungsgeldern wegen Verletzung von Offenlegungspflichten nach § 325 HGB

Kein Erlass von Ordnungsgeldforderungen, die gegen Kleinst- oder kleine Kapitalgesellschaften wegen Verletzung von Offenlegungspflichten aus § 325 HGB festgesetzt worden sind.
(amtl.)


KG 18.12.2019, 22 W 91/18
Zum formalen Prüfungsrecht des Registergerichts in Bezug auf zur Aufnahme in den Registerordner eingereichte Gesellschafterliste

Das formale Prüfungsrecht des Registergerichts in Bezug auf die zur Aufnahme in den Registerordner eingereichte Gesellschafterliste umfasst auch die Prüfung, ob die neu eingereichte Liste Veränderungen gegenüber der zuletzt in den Registerordner aufgenommen Liste ausweist. Ist dies nicht der Fall, ist eine Aufnahme abzulehnen.
(amtl.)


BGH 16.6.2020, II ZB 10/19 – „VW-Dieselskandal“
Musterverfahren, Aussetzung, Bindungswirkung

1. Ob die Einleitung des Musterverfahrens unzulässig ist, hat das OLG anhand des Vorlagebeschlusses zu beurteilen.

2. Ein weiteres Musterverfahren ist wegen der Sperrwirkung des Vorlagebeschlusses ausgeschlossen, soweit die Entscheidung über die Feststellungsziele in dem bereits eingeleiteten Musterverfahren in den Verfahren, die im Hinblick auf die Feststellungsziele des weiteren Musterverfahrens auszusetzen wären, die Prozessgerichte bindet.

3. Für Schadensersatzansprüche, die auf das Unterlassen einer öffentlichen Kapitalmarktinformation gestützt werden, kann eine Entscheidung über die Feststellungsziele eines bereits eingeleiteten Musterverfahrens nur dann bindende Wirkung haben, wenn diese Feststellungsziele dieselbe öffentliche Kapitalmarktinformation betreffen.
(alle amtl.)


BGH 16.6.2020, II ZB 30/19 – „VW-Dieselskandal“
Musterverfahren, Aussetzung, Bindungswirkung

1. Maßgeblich für die Frage der Abhängigkeit der Entscheidung des Rechtsstreits von den geltend gemachten Feststellungszielen ist, ob mit der Entscheidung über die Feststellungsziele des Musterverfahrens eine Bindung des Prozessgerichts eintreten kann. Für Schadensersatzansprüche, die auf das Unterlassen einer öffentlichen Kapitalmarktinformation gestützt werden, kann eine Entscheidung über die Feststellungsziele eines bereits eingeleiteten Musterverfahrens nur dann bindende Wirkung haben, wenn diese Feststellungsziele dieselbe öffentliche Kapitalmarktinformation betreffen.

2. Die Abhängigkeit der Entscheidung des Rechtsstreits von den geltend gemachten Feststellungszielen kann nicht darauf gestützt werden, dass eine Erweiterung des Musterverfahrens um weitere Feststellungsziele naheliegt.
(alle amtl.)

 


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 22.09.2020 09:57
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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