Weitere aktuelle Rechtsprechung in Leitsätzen (KW 17)

Hier finden Sie die Leitsätze ausgewählter aktueller Entscheidungen aus dem Unternehmensrecht.

EuGH 21.12.2023, C-288/22 – TP/Luxemburg
Unternehmereigenschaft und Umsatzsteuerpflicht von Aufsichtsratsmitgliedern

1. Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem ist dahin auszulegen, dass das Mitglied des Verwaltungsrats einer Aktiengesellschaft nach luxemburgischem Recht eine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne dieser Bestimmung ausübt, wenn es dieser Gesellschaft eine Dienstleistung gegen Entgelt erbringt und diese Tätigkeit einen nachhaltigen Charakter aufweist und gegen eine Vergütung ausgeübt wird, deren Festsetzungsmodalitäten vorhersehbar sind.

2. Art. 9 Abs. 1 Unterabs. 1 der Richtlinie 2006/112 ist dahin auszulegen, dass die Tätigkeit als Mitglied des Verwaltungsrats einer Aktiengesellschaft nach luxemburgischem Recht nicht selbständig im Sinne dieser Bestimmung ausgeübt wird, wenn dieses Mitglied – trotz der Tatsache, dass es die Modalitäten der Ausübung seiner Arbeit frei regelt, das Entgelt, das sein Einkommen darstellt, selbst vereinnahmt, im eigenen Namen handelt und keinem hierarchischen Unterordnungsverhältnis unterliegt – weder für eigene Rechnung noch in eigener Verantwortung handelt und das mit seiner Tätigkeit einhergehende wirtschaftliche Risiko nicht trägt.
(alle amtl.)

 

BVerfG 28.11.2023, 2 BvL 8/13
Ausschluss der Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen beteiligungsidentischen Personengesellschaften zum Buchwert (§ 6 Abs. 5 Satz 3 EStG 1997 F: 20.12.2001) mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar; Verpflichtung des Gesetzgebers zu einer rückwirkenden Neuregelung

1. § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG i.d.F. vom 20.12.2001 verstößt gegen Art. 3 Abs. 1 GG, soweit danach eine Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen den Gesamthandsvermögen von beteiligungsidentischen Schwesterpersonengesellschaften nicht zum Buchwert möglich ist.

2. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, den festgestellten Verfassungsverstoß rückwirkend für Übertragungsvorgänge nach dem 31.12.2000 zu beseitigen. Diese Verpflichtung erfasst zumindest alle noch nicht bestandskräftigen Entscheidungen, die auf der für verfassungswidrig erklärten Vorschrift beruhen.

3. § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG i.d.F. des UntStFG bleibt bis zum Inkrafttreten einer Neuregelung mit der Maßgabe anwendbar, dass die Vorschrift mit Wirkung für Übertragungsvorgänge nach dem 31.12.2000 auch gilt, soweit ein Wirtschaftsgut unentgeltlich aus dem Gesamthandsvermögen einer Mitunternehmerschaft in das Gesamthandsvermögen einer beteiligungsidentischen Personengesellschaft übertragen wird.

4. Abgrenzung der Begriffe „Überführung“ (erfolgt ohne Rechtsträgerwechsel) und „Übertragung“ (erfolgt mit Rechtsträgerwechsel) eines Wirtschaftsguts und deren Auswirkung auf die Aufdeckung stiller Reserven.

5. Ausführungen zur gesetzgeberischen Gestaltungsfreiheit, Steuergerechtigkeit, zum Willkürverbot.
(alle amtl.)

 

FG Köln 15.11.2023, 9 K 1068/22
Keine Umsatzsteuerpflicht der Vergütung von Aufsichtsratsmitgliedern einer AG; Berichtigung der Umsatzsteuerfestsetzung

1. Die Vergütung für die Tätigkeit als Vorsitzender des Aufsichtsrats einer AG unterliegt nicht der Umsatzsteuer, da diese Tätigkeit keine Eigenschaft als Unternehmer begründet.

2. Zur Berichtigung der früheren Festsetzung der Umsatzsteuer bei nachträglicher Präzisierung der Rechtsprechung.
(alle nicht amtl.)

 



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 23.04.2024 11:42
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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